Allgemeine Geschäftsbedingungen der Westkap Wangerooge gGmbH
1. Präambel
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Westkap Wangerooge gGmbH und der Westkap Wangerooge GbR im Folgenden WESTKAP genannt:
Das Jugendgästehaus Westkap Wangerooge steht allen Menschen offen, bietet aber in erster Linie Angebote für junge Menschen und Familien mit Kindern. Schulklassen, Ferienlager, sowie Kinder- und Jugendreisegruppen müssen durch ausreichend viele erwachsene Personen begleitet werden, die die Aufsichtspflicht für die minderjährigen Teilnehmer in vollem Umfang gewährleisten.
2. Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung von Reisetermin und Anzahl der Reisenden bietet der Vertragspartner des WESTKAP den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann telefonisch oder schriftlich erfolgen wobei der Vertragspartner seinen Namen, seine Anschrift und seine juristische Erscheinung klar benennen muss. Sie erfolgt durch den Vertragspartner auch für alle Teilnehmer einer Familie oder Gruppe. Eine vollständige Liste aller Teilnehmer mit deren Namen und Anschrift ist dem WESTKAP spätestens am Folgetag nach der Anreise zu übergeben. Der Buchungsvertrag kommt mit der Bestätigung seitens des Westkaps verbindlich zustande.
Nach der Buchung kann das WESTKAP eine Anzahlungsrechnung bis zu 20% des Reisepreises mit entsprechenden Zahlungsfristen erstellen. Die Kosten für die gebuchten Leistungen sind spätestens bei der Anreise vollständig fällig. Alle nach Anreise zusätzlich außerdem noch anfallenden Leistungserbringungen werden zur Abreise in Rechnung gestellt und sind noch vor Ort zu begleichen.
Das WESTKAP behält sich vor Änderungen von dem vereinbarten Vertragsinhalt vorzunehmen, sofern diese nicht wesentlich und durch Veränderungen im Betriebsablauf begründet sind. Das betrifft insbesondere die Größe, Lage und Belegung von Zimmern, sowie den Umfang, die Uhrzeit und den Ablauf von Mahlzeiten und Programm Angeboten.
3. Rücktritt und Storno
Wir empfehlen zu diesem Thema dringend zum Abschluss einer Reiserücktritts Versicherung.
Sofern es keine anderen schriftlichen individuellen Regelungen gibt, sind die folgenden Bedingungen bindend:
Der Rücktritt ist jederzeit vor Reiseantritt möglich und sollte schriftlich erfolgen. Tritt der Vertragspartner im Ganzen vom Vertrag zurück, so verliert das WESTKAP den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
3.1. Der Vertragspartner hat aber eine angemessene pauschale Entschädigung zu zahlen:
- Rücktritt bis 180 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
- Rücktritt vom 179. bis 90. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
- Rücktritt vom 89. bis 30. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
- Rücktritt vom 29. bis 14. Tag vor Reisebeginn 80% der Reisepreises
- Rücktritt vom 13. Tag bis zur Anreise 90% des Reisepreises
Bei Ausfall einzelner Teilnehmer - max. 10% der Gruppe im Zeitraum 13.Tag bis zur Anreise werden keine Stornogebühren erhoben. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
3.2. Das WESTKAP kann aus wichtigem Grund den Vertrag kündigen:
- fristlos, wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt,
- mit Anmahnung und Ablauf einer Frist bei leichten Verstößen gegen die Hausordnung, bzw. dem wiederholten angemahnten Verstoß gegen die Hausordnung,
- fristlos bei grob ungebührlichem und / oder respektlosem Verhalten, schweren Verstößen gegen die Hausordnung, Verhalten welche dem Ansehen der Westkap gGmbH Schaden zufügen, bei Schäden die auf Vandalismus oder verantwortungslosem Umgang mit der Ausstattung zurück zu führen sind,
- wenn Buchungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen und Daten vorgenommen werden.
Dabei kann das WESTKAP entscheiden, ob sie einzelne Reiseteilnehmer ausschließt oder der Vertrag für die gesamte Gruppe hinfällig wird. Die Reiseteilnehmer bzw. die Gruppe haben nach dem Aussprechen der fristlosen Kündigung das Haus innerhalb einer Stunde zu verlassen. Sollten sie sich nach Verstreichen dieser Frist noch auf dem Grundstück befinden wird eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch erstellt. Das WESTKAP steht gemäß BGB § 830 auch nach einer Vertragskündigung aus wichtigem Grund der volle vereinbarte Reisepreis zu.
Dem Vertragspartner steht es frei die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen.
3.4. Beide Vertragsparteien können vom Vertrag zurück treten, wenn die Durchführung infolge unvorhersehbarer Ereignisse (Krieg, Unruhen, behördliche Anordnungen, Streik, u.s.w) erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet wird.
4. Leistung, Umbuchungen, Preise
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistung ergibt sich aus dem Angebot und der schriftlichen Kommunikation dazu. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
Werden auf Wunsch des Vertragspartners nach Vertragsabschluss erhebliche Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Teilnehmeranzahl, der Leistungen aus Unterkunft, Verpflegung und/ oder des Programms vorgenommen (Umbuchung), kann das Westkap eine angemessene Bearbeitungsgebühr erheben.
Es gelten die zwischen den Vertragsparteien im Angebot vereinbarten Preise. Das WESTKAP behält sich das Recht zur Preisanpassung vor, wenn sich die Beschaffungspreise erheblich verändern. Eine Preiserhöhung kann nur schriftlich im Zeitraum bis 2 Monate vor Reisebeginn erfolgen. Der Vertragspartner hat das Recht zum kostenlosen Reiserücktritt, wenn diese Erhöhung 5% des vertraglich vereinbarten Preises übersteigt.
5. Haftung
5.1. Das WESTKAP haftet für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung unter Berücksichtigung der Orts- und Landesüblichkeit. Das beinhaltet i.d.R. Leistungen aus Beherbergung, Verpflegung, Programm und hauseigene Nebenleistungen.
Das WESTKAP haftet nicht für für fremde Leistungen die lediglich vermittelt wurden (z.B. Gepäcktransport, Watt Führung u.ä.)
Weiterhin ist ein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber des WESTKAP ausgeschlossen oder beschränkt, soweit auf Grund gesetzlicher Vorschriften dessen Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist. Die Vertragsparteien vereinbaren eine Haftungsbeschränkung des WESTKAPS dahingehend, dass dieses gemäß § 651 h BGB für Schäden (Körperschäden ausgenommen) nur bis zum dreifachen des Reisepreises haftbar gemacht werden kann.
5.2. Die Gäste haften dem WESTKAP in vollem Umfang für die durch sie selbst fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden an Personen, Gebäuden und Inventar. Hat ein Dritter Erziehungsberechtigter oder Veranstalter) für den Gast gebucht, haftet er neben dem Gast als Gesamtschuldner für diese Verpflichtungen in vollem Umfang. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Bei minderjährigen Teilnehmern von Gruppen- oder Klassenfahrten haften bis zum Erbringen eines Gegenbeweises deren Eltern für Schäden in den von den Teilnehmern bewohnten Zimmern zu gleichen Teilen. Sollte sich kein Verursacher feststellen lassen oder erhebliche Schäden in den für alle öffentlich zugänglichen Bereichen auftreten, kann ohne Beweispflicht des WESTKAP der Beherbergungsvertrag fristlos gekündigt und die gesamte Gruppe des Hauses verwiesen werden. Für die Beweissicherung wird in der Regel die Polizei hinzugezogen, die das Dableiben einzelner Verdächtiger und die Anreise der Erziehungsberechtigten anordnen kann.
5.3. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen gelten die §§ 701 f. BGB.
6. Mitwirkungspflicht
Der Vertragspartner (Gruppenleiter/ Einzelgast) ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen oder Gefahrsituationen alles ihm zumutbares zu tun, um zu einer Behebung beizutragen und den eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Mängel oder Störungen sind dem Hausleiter vor Ort sofort mitzuteilen.
7. Videoüberwachung.
Die Zugänge zu den Häusern werden zum Schutz der Gäste (Kinder- und Jugendgruppen) videoüberwacht. Die Aufnahmen sind maximal 3 Tage gespeichert und dienen der Sicherheit sowie zur Aufklärung und Verhinderung von Straftaten.
8. Sonstiges
Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) unwirksam sind oder werden berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen . Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglichen vorgesehen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, gleich welcher Art, bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien, dies gilt auch für die Abbedingungen des Schriftform-Erfordernisses. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (BRD) Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, soweit dies zulässigerweise vereinbart werden kann, Geschäftssitz der Westkap Wangerooge gGmbH.
Gemäß § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir auf die Speicherung von Daten als Hilfsmittel zu Geschäftsabwicklungen hin. Die Daten werden gemäß der gesetzlichen Vorgaben nach Ablauf der Frist vernichtet.